Speisereste entsorgen bundesweit



- Stellung einer 120 Ltr Tonne
- Flexibler Leerungsrhythmus
- Altfettentsorgung kostenlos
- Preis pro Leerung27,00 €

Abholung und Entsorgung von Speiseabfällen nach EU-Verordnung 1069/2009

Zertifizierte Entsorgung für gewerbliche Speisereste
Egal ob Foodtruck, Sterne-Restaurant oder zünftige Wirtschaft: Speisereste fallen in allen Facetten der Gastronomie an. Die fachgerechte Entsorgung muß dabei genauso gewissenhaft behandelt werden, wie die Einhaltung der Kühlkette. Wir helfen Ihnen dabei! Erfahren Sie, wie wir Ihre Speisereste entsorgen.

Smarter Abholservice angepasst an Ihre Bedürfnisse
Mit unserem flexiblen Leerungsrhythmus können Sie die Abholung Ihrer Speisereste schnell und unkompliziert der aktuellen Situation anpassen und einen Mehr- oder Minderbedarf an Tonnen sofort veranlassen. Bitte beachten Sie bei unseren Tonnen die erlaubten Abfälle.

Umweltgerechte Verwertung durch regionale Betriebe
Die Abholung und Entsorgung der Speiseabfälle erfolgt über einen regionalen Entsorger an Ihrem Standort. So gewährleisten wir reibungslose Abläufe mit lokalen Lösungen zur fach- und umweltgerechten Verwertung Ihrer gewerblichen Speisereste. Zuverlässig, preiswert und zertifiziert.
Jetzt Entsorgung beauftragen! Direkt. Unkompliziert. Auf Rechnung.
Wählen Sie ganz einfach die Anzahl der Tonnen, optionale Altfettentsorgung und den Leerungsrhythmus Ihrer Entsorgung und Sie erhalten stets frische Behälter ganz einfach auf Rechnung. Die erste Lieferung Ihrer Abfallbehälter erfolgt ab dem von Ihnen gewünschten Datum. Entsprechend Ihres gewählten Wunschrhythmus werden Ihre Speisereste regelmäßig alle 14 Tage, einmal wöchentlich oder auch 2x wöchentlich abgeholt und entsorgt. Die Abholung von Altfetten erfolgt immer zusammen mit den Speiseabfällen. Rechnung und Entsorgungsnachweis erhalten Sie per E-Mail.
Sie benötigen ein individuelles Angebot?
Wir entsorgen Ihre Speisereste!
Sie führen einen gastronomischen Betrieb und möchten sicher gehen, dass Ihre Küchenabfälle gesetzeskonform entsorgt werden? Wir unterstützen Sie dabei!
Wir bieten bundesweit unseren Service zur Entsorgung von Speiseabfällen und Altfetten an. Über ein Netz aus regionalen, zertifizierten Entsorgern können wir Ihnen saubere Lösungen nach EU-Verordnung 1069/2009 garantieren.
Passen Sie die Menge an Behältern und den Abholrhythmus jederzeit Ihren Bedürfnissen an und bestellen Sie Ihre saubere Entsorgungsglösung einfach auf Rechnung. Sie erhalten unabhängig vom Leerungsrhythmus Ihre Rechnung und Ihren Entsorgungsnachweis per E-Mail. Damit haben Sie mehr Zeit für Ihren Betrieb und Ihre Kunden.


Regionale Entsorgung an jedem Standort
Wir entsorgen Ihre Speiseabfälle zuverlässig über einen regionalen und zertifizierten Entsorger bei Ihnen vor Ort.
Unsere Entsorger in ganz Deutschland bilden ein dichtes Netz, das es Ihnen ermöglicht, in jedem Bundesland und jeder Region direkt und umweltschonend Ihre Speiseabfälle zu entsorgen. Wir setzen ausschließlich auf unser regionales Netzwerk. Damit garantieren wir kurze Transportwege, die Stärkung regionaler Betriebe und kommunale Lösungen für die Verwertung Ihrer Speiseabfälle.
Dies bedeutet eine besonders schnelle Reaktionszeit bei der Entsorgung Ihrer Speisereste, sowie ein niedriger CO2-Ausstoß dank kurzer Wege. Abhängig von den gegebenen Möglichkeiten an Ihrem Standort, können so die Abfälle aus der Gastronomie einem dort bevorzugten Entsorgungsweg zugeführt werden.
Altfettentsorgung
Fette und Öle, die bei der Verarbeitung von Speisen verwendet werden, müssen regelmäßig ausgetauscht und fachgerecht entsorgt werden. Sie dürfen nicht ins Abwasser geschüttet werden. Zum einen verstopft es schnell die Rohre, was zu hohen Folgekosten für Sie führt, und zum anderen ist selbst jetzt dieses Fett noch ein wertvoller Rohstoff. Nutzen Sie daher unseren kostenlosen Dienst und lassen Sie das Altfett zusammen mit den Speiseresten abholen. Sie erhalten von uns stets frische Behälter, welche von innen und außen gereinigt werden. Die speziell gefertigten Fetttonnen besitzen einen verschließbaren Deckel, um unangenehme Gerüche im Inneren zu halten. Sie benötigen eine maßgeschneiderte Lösung zur Entsorgung von alten Ölen und Frittierfett? Stellen Sie uns eine Anfrage.

Entsorgungswege
Unabhängig vom regional angebotenen Entsorgungsweg, verwerten wir all Ihre Speiseabfälle und Altfette unter der Abfallschlüsselnummer AVV 20 01 08. Der zertifizierte Entsorger in Ihrer Nähe wird nach Abholung der Speisereste dann einen regional bevorzugten Weg der Entsorgung wählen. Dies geschieht ganz automatisch. Die entsprechenden Regionen haben je nach Lage und Umfeld verschiedene Möglichkeiten für eine umweltverträgliche Verwertung. Diese sind:
![]() Kompostierung |
Die klassische Kompostierung kann auch für viele gewerbliche Speiseabfälle zum Weg zurück in unser System werden. In speziellen Kompostierungsanlagen können hier die Lebensmittelreste zu wertvollem Dünger werden, der auf natürliche Art und Weise das Wachstum von Biogemüse unterstützt. Auf diese Art bleiben die Nährstoffe in der Region und schließen den Kreis. |
![]() Biogas |
Bei der Vergärung von Biomasse entsteht auf natürliche Art ein Gas. Dabei zersetzen Mikroorganismen die Speiseabfälle in einer feuchten Umgebung und unter Ausschluss von Sauerstoff zu Wasser und Kohlendioxid. Dieses Biogas kann abgeführt und zur Gewinnung von Energie verbraucht oder gelagert werden. |
![]() Rohstoff für Biodiesel |
Altöl und Altfett können als Grundlage bei der Herstellung von Biodiesel dienen. Dies ist ein nachhaltiger Entsorgungsweg und reduziert die CO2-Emissionen zu Gunsten unserer Umwelt. Die Senkung der schädlichen Treibhausgase durch dieses Verfahren ist messbar. |
Erlaubte Abfälle
Was darf in die Speiserestetonne?
Welche Abfälle müssen gesondert entsorgt werden? Gemäß VO (EG) Nr. 1069/2009 über tierische Nebenprodukte betrifft dies alle unter Kategorie 3 zusammengefassten Abfälle der Gastronomie. An diese Verordnung gebunden sind alle Gastronomen dazu verpflichtet, ihre Speiseabfälle ordnungsgemäß und gesondert zu entsorgen. Aufgrund der Menge und Hygienevorschriften ist es nicht gestattet, diese Abfälle ohne Weiteres mit dem Biomüll zu entsorgen. Teile des Biomülls dienen auch als Tierfutter und einige Speiseabfälle bergen große Risiken für unsere Nutztierstände. So besteht zum Beispiel die Gefahr, dass Tierseuchenerreger in den Kreislauf geraten. Um dies zu vermeiden und wertvolle Rohstoffe angemessen wieder zu verwenden, müssen Altfette und Speisereste gesondert entsorgt werden.

Erlaubte Abfälle
- Nur unverpackte Speisereste!
- Tierische Rückstände (z.B. Knochen, Sehnen, Innereien)
- Bioabfall
- Kaffeesatz & Teesud (inkl. Papierfilter)
- Produktionsabfälle (sowohl tierisch als auch vegetarisch)
- Essensreste, sowie Retouren und verdorbene Lebensmittel
- Kompost
Nicht erlaubte Abfälle
- verpackte Lebensmittel
- Verpackungsmaterial
- Metalle
- Glas
- Umweltgifte und Erdölprodukte
- Tischdeko
- Gartenabfälle wie Laub
Was kostet die Entsorgung von Speiseresten?
Dank unseres breiten Netzwerks an regionalen Entsorgern können wir Ihnen, unabhängig vom Standort, einen allgemein gültigen Festpreis von 27,00 € anbieten, pro Entleerung und Behälter. Die Abholung von Altfetten geschieht kostenlos auf Wunsch mit jedem Turnus der Speiseresteentsorgung. Sollte Ihr Betrieb explizite Bedürfnisse an die Entsorgung haben oder Fragen zu individuellen Mengen und Rhythmus bestehen, stellen Sie dafür gerne eine Anfrage.
Informationen und Preise für unseren Service Speisereste entsorgen:
Vertragslaufzeit: | keine Vertragsbindung |
Lieferzeit: | zum Wunschtermin (1 Woche Vorlauf) |
Leerungsrhythmus der Behälter: |
alle 14 Tage: Entleerung der Behälter alle 2 Wochen (mietfrei, keine Aufstellgebühren) wöchentlich: Entleerung der Behälter einmal pro Woche (mietfrei, keine Aufstellgebühren) 2x wöchentlich: Entleerung der Behälter zweimal pro Woche (mietfrei, keine Aufstellgebühren) |
Preis pro Entleerung und Behälter: |
|
Aufstellgebühr: | inklusive |
Behältermiete: | inklusive |
Transport und Behälterreinigung: | inklusive |
Altfettentsorgung: | kostenlos |
Häufige Fragen zur Speiseabfallentsorgung
Welche rechtlichen Vorgaben gibt es?
Bis vor einigen Jahren konnten gewerbliche Speiseabfälle und Fette mit dem normalen Müll oder dem Abwasser entsorgt werden. Zum Schutz der Natur und unserer Nutztierbestände wurde die EU-Verordnung 1069/2009 verfasst. Sie beschreibt unter anderem in der „Tierische Nebenprodukte Beseitigungsverordnung“ (TierNebV) die Pflicht verschiedener Gewerbe, wie der Gastronomie, im zumutbaren Rahmen ihrer Möglichkeiten, Speisereste vom restlichen Müll getrennt zu entsorgen. Auch verlangt sie eine gesetzeskonforme Entsorgung durch einen zertifizierten Entsorgungsbetrieb. Zudem gelten die Gewerbeabfallverordnung, die Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) und Verordnung EG 852 vom 29.04.2001 über Lebensmittelhygiene, Kapitel VI, welche dasselbe Ziel verfolgen.
Was muss ich bei der Entsorgung noch beachten?
Die Lagerung von Speiseabfällen unter der oben genannten Verordnung muss sicher vor dem Zugang von Schädlingen und Tieren erfolgen. Dies erreichen wir über ein spezielles Tonnensystem, welches mit einem fest verschlossenen Deckel nicht nur die Tierwelt draußen hält, sondern auch unangenehme Gerüche innerhalb des Behälters.
Wie viel fasst ein Behälter zur Fettentsorgung?
Die Größe der Altfetttonnen unterscheidet sich abhängig vom Angebot des regionalen Entsorgungsbetriebs. Je nach Bedarf können Sie die Bereitstellung mehrerer kostenloser Behälter beantragen.

Sie haben Fragen?
Wir sind für Sie da!
0800 638 25 53
(Mo-Fr 7-17 Uhr)